Im Alt-Katholischen Bistum Deutschlands möchte ein Antrag an die bevorstehende Synode alle AFD-Mandatare von Ämtern der AK-Kirche ausschließen. Die gut gemeinte moralische Einschätzung des Konstanzer Synodenantrags möchte die Unvereinbarkeit von AK- und AfD-Funktionen zentral regeln und geht von einer Gleichstellung der NSDAP der Nazi-Zeit und der heutigen AfD aus. Ich habe noch nie eine rechtsstehende Partei gewählt, jedoch widerstreben mir Bevormundungen. Stimmt diese Gleichsetzung zum NS-Regime überhaupt?
Ziehen AfD-Schlägergruppen durch unsere Orte?
Ist eine queere Parteivorsitzende mit Frau aus Sri Lanka rassistisch?
Liegen die Verweigerungen inhaltlicher Diskurse und stattdessen Verbotswünsche auf der Seite der derzeit Regierenden oder der AfD?
Lassen sich die am Tropf von finanziellen staatlichen Vorteilen hängenden Kirchen in vorauseilendem Gehorsam einspannen in den bequemen Weg der Verbote und Diffamierungen statt eines demokratischen Diskurses?
Wachsam und kritisch gegenüber ALLEN politischen Parteien zu sein ist angebracht. Vor Ort können die Gremien selbst die „Unterscheidung der Geister“ leisten, es braucht keine zentrale Regelung. Passen wir auf, zur Verteidigung der Freiheit sie nicht immer stärker abzuschaffen. Ein de facto nichts im deutschen AK-Bistum ändernder, aber offizieller Ausschluss aller demokratisch gesinnten AfD-Repräsentanten aus Funktionen in unserer Kirche, wäre ein deutliches Zeichen für Millionen nicht rechtsextremer aber AfD-wählenden Staatsbürger: Ihr seid nicht willkommen. Das ist gewiss nicht jesuanisches Gedankengut, die befreiende Liebe Gottes gilt allen Menschen.
Dieser undemokratische Synodenantrag ist m. E. abzulehnen.
Dr. Johannes Reintjes, Mitglied der AK-Gemeinde München